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UNESCO WELTERBE

Einmaliges Schützen und Erhalten

Das Welt­erbe­über­einkommen der UNESCO


Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt“ (Welterebeübereinkommen) wurde 1972 von der General­konferenz der UNESCO verabschiedet. Hinter diesem Abkommen steckt die Idee „…dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außer­gewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welt­erbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Es ist das bedeutendste Instrument, das jemals von der Völker­gemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 193 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter im Jahr 1976 auch Deutsch­land.

Als Weltnaturerbe werden einzigartige Natur­phänomene, als Welt­kultur­erbe einzigartige menschliche Kultur­leistungen bezeichnet. Diese einzigartigen Orte werden in der Welt­­erbe­liste der UNESCO festgehalten. Auf dieser Liste stehen 1.154 Stätten aus 167 Ländern (Stand 2021) von Natur­landschaften bis geologischen Formationen über Kultur­landschaften und Kulturgüter. Davon befinden sich 51 dieser Welt­erbe­stätten in Deutsch­land (Stand 2021). Voraus­setzungen für ihre Aufnahme auf die Welt­­erbe­liste sind vor allem ihr außer­gewöhnlicher universeller Wert, ihre Unver­sehrtheit und die Gewähr­leistung ihres Schutzes“.  Wer es auf die Welt­­erbe­liste geschafft hat, erhält dadurch eine Art Gütesiegel der Welt­erbe­konvention.

Mehrfach hat die UNESCO den Begriff „außer­gewöhnlicher universeller Wert“ genauer gefasst, indem sie seit 1976 zehn Kriterien formuliert hat, von denen eine Welt­erbe­stätte eines oder mehrere erfüllen muss. Zusätzlich muss eine Stätte „unversehrt“ und „echt“ sein, so dass ihre ur­sprüngliche Substanz, ihre Geschichte und ihre Beispiel­haftigkeit erkennbar sind und bleiben. Wenn Vertrags­staaten die Aufnahme von Welt­erbe­stätten innerhalb ihrer Grenzen beantragen, erkennen sie damit die weltweite Bedeutung dieser Stätten an und verpflichten sich dazu, sie zu erhalten.

Über die Aufnahme  auf die Welt­­erbe­liste entscheidet das Welt­er­bekomitee. Zuvor muss jedoch der ent­sprechende Vertragsstaat einen Vorschlag zur Aufnahme auf die sogenannte Tentativliste machen. Ein Platz auf der Tentativliste ist somit die Voraussetzung, um überhaupt eine Bewerbung für die UNESCO-Welt­erbe­liste erarbeiten zu können.

In Deutsch­land wird die Zusammen­setzung der Tentativliste von der Kultus­minister­konferenz koordiniert. Hessen hatte sich mit der Mathildenhöhe in Darmstadt, mit der Universitäts­stadt Marburg und mit der Kurstadt Wiesbaden beworben. Die „Mathildenhöhe Darmstadt“ wurde 2014 in die neue Tentativliste auf­genommen.

Sommer 2012 

Einreichung des Antrags zur Anmeldung in die deutsche Tentativliste

An die Kultus­minister­konferenz durch Ober­bürger­meister Partsch.

 

1. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Thema Welt­erbe: Informationen zur Welt­erbe­konvention und über das Aufnahme­verfahren sowie Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Werner Oechslin.

2. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Thema Welt­erbe: Die Aktivitäten des Vereins Bürger für das Welt­erbe Kassel e.V. werden vorgestellt.

3. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Thema Welt­erbe: Die hessischen UNESCO Welt­erbe­stätten „Oberger­manisch-raetischer Limes“ und „Kloster Lorsch“ werden vorgestellt. Darüber hinaus wird über die Verkehrs­regelung zum Schutz des Mosaik­pflasters auf der Mathildenhöhe informiert.

 

2013

4. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Bau­leit­planv­erfahren 027 Mathildenhöhe Süd zur Erhaltung und gezielten Weiter­entwicklung der Bau- und Gebiets­struktur unter besonderer Berück­sichtigung der Ziele der Denkmalpflege.

 

12.06.2014

Aufnahme der Künstler­­kolonie Mathildenhöhe in die deutsche Tentativliste

Die Kultus­minister­konferenz entscheidet die Aufnahme der Künstler­­kolonie Mathildenhöhe in die deutsche Tentativliste zur Nominierung für die Welt­­erbe­liste der UNESCO im Jahr 2019.

 

Winter 2014/2015

Berufung eines wissen­schaftlichen Fachbeirats im Rahmen der Erarbeitung des Antrags zur Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welt­erbes, Advisory Board
zur beratenden Begleitung des Antrags, Beratung zum außer­gewöhnlichen universellen Wert (OUV), Welt­erbe­verträglichkeit und der Erörterung von Einzel­maßnahmen, Rahmen­planungen, Gutachten und Studien.

 

2015

Einrichtung der Koordinierungs­runde (mehrmals im Jahr)

Zum Interessens­ausgleich bei notwendigen Maßnahmen im Nominierungs­gebiet, bestehend aus Vertretern der Eigentümer und Institutionen im Nominierungs­gebiet „Stakeholder“: Land Hessen (Antragsteller), Stadt Darmstadt (Eigentümer) Privat­eigentümer Kernzone (Delegierte/r) Nutzer öffentlicher Gebäude (Institutionen) Organ­isationen (BDA, DA Architektur­sommer) Fördervereine Mathildenhöhe Vertreter bürger­schaftlicher Interessen.

Einrichtung der Arbeits­gemeinschaft Welt­erbe

Zur Erarbeitung der fachlichen Inhalte für Nominierungs­dossier und Management­plan durch Mit­arbeiter von Städtischen Ämtern und Dienststellen sowie des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.

5. Bürger­informations­veranstaltung

Sachstand und zeitlicher Ablauf, Information zu den Gremien: Magistrats­rats­kommission, Advisory Board, AG Welt­erbe, Koordinierungs­runde.

 

2016

6. Bürger­informations­veranstaltung

Als offener Informations­abend anlässlich der Fachtagung zur Künstler­­kolonie Mathildenhöhe.

7. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Mobilitäts­konzept, Tourismus­konzept

 

2017

8. Bürger­informations­veranstaltung

Zum Masterplan, Park­pflege­werk

 

21.12.2018 

Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Kultus­ministerkonferenz in Bonn

Von dort wurden die Unterlagen im Januar 2019 an das Auswärtige Amt in Berlin überstellt, welches die Unterlagen dann als den offiziellen Beitrag Deutsch­lands 2019 der UNESCO in Paris vorlegte. Um Welt­erbe zu werden, müssen bestimmte Kriterien, die von der UNESCO vorgegeben sind, erfüllt sein. Das potentielle Welt­erbe muss einen außer­gewöhnlichen universellen Wert (OUV) besitzen. Zudem muss es eine Lücke in der Reihe der bereits als Welt­erbe benannten Stätten schließen. Nach Auffassung eines international besetzten Fachbeirates (Advisory Board) erfüllt die Künstler­­kolonie auf der Mathildenhöhe diese Kriterien in vollem Umfang.

 

Ab Frühjahr 2019

Evaluierungs­verfahren

Beginn des mehrstufigen Verfahrens durch ICOMOS International.

9. Bürger­informations­veranstaltung

Auf dem Weg zum Welt­erbe: Status Quo und aktuelle Ent­wicklungen

10. Bürger­informations­veranstaltung

Vorstellung der Gutachten zum Platanen­hain mit OB Jochen Partsch und Stadträtin Barbara Akdeniz.

 

Herbst/Winter 2019

Abschluss­gutachten durch ICOMOS International

Begehung und Bewertung der Künstler­­kolonie Mathildenhöhe Darmstadt.

 

 

Eintragung der Mathildenhöhe als UNESCO Welterbe

24. Juli 2021

Das Welt­er­bekomitee der Kulturorganisation der Vereinten Nationen hat am 24.7.2021 in seiner 44. Sitzung (in Fuzhou, China) entschieden, die Mathildenhöhe Darmstadt als Welt­kultur­erbe anzuerkennen. 

 

 

Bewerbungsunterlagen

Im Januar 2019 hat die Wissen­schafts­stadt Darmstadt in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen über das Auswärtige Amt in Berlin den offiziellen Antrag zur Aufnahme des Nominierungs­gebietes "Mathildenhöhe Darmstadt" in die Welt­­erbe­liste in Paris bei der UNESCO eingereicht. Im Sommer 2019 prüfte eine Delegation den Antrag vor Ort. 

Zu den ent­sprechenden Unterlagen gehören ein Nominierungs­dossier, welches die heutige Mathildenhöhe mit all ihren Besonder­heiten und schützens­werten Bestandteilen beschreibt. Die Geschichte und Ent­wicklung der Stätte, sowie die Echtheit und Unver­sehrtheit des Gesamt­ensembles spielen dabei eine besondere Rolle. Der außer­gewöhnliche universelle Wert wurde im Hinblick auf Kriterien, die die UNESCO vorgibt, genau beschrieben und in einen inter­­nationalen Vergleich gestellt. Das Nominierungs­gebiet wurde neu kartiert und in seinen Grenzen festgehalten Alle Bauwerke, Außenflächen und Skulpturen in diesem Gebiet sind als schützens­wertes Erbe in diesem Katalog erfasst.

Außerdem wurde neben einer umfänglichen Foto­dokumentation ein Management­plan erarbeitet, der genau beschreibt, welche nachhaltigen Maßnahmen die Wissen­schafts­stadt Darmstadt langfristig plant, um die Mathildenhöhe in ihrem Erscheinungs­­bild zu schützen und verantwortungs­voll als kulturelles Erbe für künftige Generationen zu erhalten. Er durchleuchtet alle Themen, die Einfluss auf das Ensemble haben oder in Zukunft haben könnten. Hierzu gehören unter anderem ein Park­pflege­werk, das den Umgang mit dem Platanen­hain und den Außen­anlagen auf der Mathildenhöhe beschreibt, sowie ein Masterplan zur baulichen Ent­wicklung, die ein neues Besucher­zentrum auf der Ostseite integriert. Ein Tourismus­konzept erläutert Aspekte der Vermittlung und ein Mobilitäts­konzept betrachtet die verkehrstechnische Ent­wicklung des Areals.

Das Nominierungs­dossier und der Management­plan werden ergänzt durch eine Aufsatz­sammlung mit allen wichtigen Dokument­ationen, Gutachten und Studien, die für die Bewerbung von Bedeutung sind.

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Nomination File Mathildenhöhe Darmstadt

Nomination File Mathildenhöhe Darmstadt

Managementplan der Mathildenhöhe Darmstadt

Managementplan Mathildenhöhe Darmstadt

Magistratsratskommission Mathildenhöhe

2013 Einrichtung der Kommission durch den Magistrat. Öffentlich tagend

Aufgabe:
Beratung über die weitere Ent­wicklung der Mathildenhöhe. Kontinuierliche und transparente Begleitung des Antrags­verfahrens auf dem Weg zur Aufnahme der Mathildenhöhe in die Liste des UNESCO-Welt­erbes.

Der Kommission gehören an:
7 Mitglieder des Magistrats, 7 Mitglieder der Stadt­verordneten­versammlung, 6 sachkundige Personen entsandt von Darm­städter Institutionen.

 

Stabsstelle "Projektleitung Entwicklung Mathildenhöhe"

2013 Eingerichtet durch Ober­bürger­meister Jochen Partsch im Dezernat I

Aufgabe:
Vorbereitung aller Angelegen­heiten zur Anmeldung der „Künstler­­kolonie Mathildenhöhe Darmstadt“ als UNESCO Welt­erbe. Leitung des Welt­erbebüros und Koordination der Ent­wicklung Mathildenhöhe.

 

Advisory Board/Welterbebeirat

2014 Berufung des Fachbeirates bestehend aus 10 Expertinnen/Experten aus deutschsprachigen Raum.

Aufgabe:
Beratende Begleitung des Antrags. Beratung zum außer­gewöhnlichen universellen Wert (OUV), zur Welt­erbe­verträglichkeit, Erörterung von Einzel­maßnahmen (z.B. Planung des Besucher­zentrums), Rahmen­planungen (z.B. Park­pflege­werk), Gutachten und Studien. Seit 2015 Durchführung von Welt­erbe­workshops (2x im Jahr)

 

Koordinierungsrunde

Seit 2015 bestehend aus Vertretern der Eigentümer und Institutionen im Nominierungs­gebiet (Stakeholder)

Aufgabe:
Information über und Interessens­ausgleich bei notwendigen Maßnahmen im Nominierungs­gebiet.

Dieser Runde gehören Vertreter folgender Gruppierungen an:
Land Hessen (Antragsteller), Stadt Darmstadt (Eigentümer), Privat­eigentümer in der Kernzone (Delegierte/r), Nutzer öffentlicher Gebäude (Institutionen), Fördervereine Mathildenhöhe, Vertreter der Anrainer.

 

Arbeitsgemeinschaft Welterbe

Seit 2015 bestehend aus Mit­arbeitern von Städtischen Ämtern und Dienststellen sowie des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.

Aufgaben:
Erarbeitung der fachlichen Inhalte für Nominierungs­dossier und Management­plan. Maßnahmen zu Erhalt, Pflege und Vermittlung der Welt­erbe­stätte "Mathildenhöhe Darmstadt".

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Mehr zur Arbeit der UNESCO finden Sie hier:

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