Einmaliges Schützen und Erhalten
Das Welterbeübereinkommen der UNESCO
Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt“ (Welterebeübereinkommen) wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Hinter diesem Abkommen steckt die Idee „…dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Es ist das bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 193 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter im Jahr 1976 auch Deutschland.
Als Weltnaturerbe werden einzigartige Naturphänomene, als Weltkulturerbe einzigartige menschliche Kulturleistungen bezeichnet. Diese einzigartigen Orte werden in der Welterbeliste der UNESCO festgehalten. Auf dieser Liste stehen 1.154 Stätten aus 167 Ländern (Stand 2021) von Naturlandschaften bis geologischen Formationen über Kulturlandschaften und Kulturgüter. Davon befinden sich 51 dieser Welterbestätten in Deutschland (Stand 2021). Voraussetzungen für ihre Aufnahme auf die Welterbeliste sind vor allem ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Unversehrtheit und die Gewährleistung ihres Schutzes“. Wer es auf die Welterbeliste geschafft hat, erhält dadurch eine Art Gütesiegel der Welterbekonvention.
Mehrfach hat die UNESCO den Begriff „außergewöhnlicher universeller Wert“ genauer gefasst, indem sie seit 1976 zehn Kriterien formuliert hat, von denen eine Welterbestätte eines oder mehrere erfüllen muss. Zusätzlich muss eine Stätte „unversehrt“ und „echt“ sein, so dass ihre ursprüngliche Substanz, ihre Geschichte und ihre Beispielhaftigkeit erkennbar sind und bleiben. Wenn Vertragsstaaten die Aufnahme von Welterbestätten innerhalb ihrer Grenzen beantragen, erkennen sie damit die weltweite Bedeutung dieser Stätten an und verpflichten sich dazu, sie zu erhalten.
Über die Aufnahme auf die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. Zuvor muss jedoch der entsprechende Vertragsstaat einen Vorschlag zur Aufnahme auf die sogenannte Tentativliste machen. Ein Platz auf der Tentativliste ist somit die Voraussetzung, um überhaupt eine Bewerbung für die UNESCO-Welterbeliste erarbeiten zu können.
In Deutschland wird die Zusammensetzung der Tentativliste von der Kultusministerkonferenz koordiniert. Hessen hatte sich mit der Mathildenhöhe in Darmstadt, mit der Universitätsstadt Marburg und mit der Kurstadt Wiesbaden beworben. Die „Mathildenhöhe Darmstadt“ wurde 2014 in die neue Tentativliste aufgenommen.
Sommer 2012
Einreichung des Antrags zur Anmeldung in die deutsche Tentativliste
An die Kultusministerkonferenz durch Oberbürgermeister Partsch.
1. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Thema Welterbe: Informationen zur Welterbekonvention und über das Aufnahmeverfahren sowie Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Werner Oechslin.
2. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Thema Welterbe: Die Aktivitäten des Vereins Bürger für das Welterbe Kassel e.V. werden vorgestellt.
3. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Thema Welterbe: Die hessischen UNESCO Welterbestätten „Obergermanisch-raetischer Limes“ und „Kloster Lorsch“ werden vorgestellt. Darüber hinaus wird über die Verkehrsregelung zum Schutz des Mosaikpflasters auf der Mathildenhöhe informiert.
2013
4. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Bauleitplanverfahren 027 Mathildenhöhe Süd zur Erhaltung und gezielten Weiterentwicklung der Bau- und Gebietsstruktur unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der Denkmalpflege.
12.06.2014
Aufnahme der Künstlerkolonie Mathildenhöhe in die deutsche Tentativliste
Die Kultusministerkonferenz entscheidet die Aufnahme der Künstlerkolonie Mathildenhöhe in die deutsche Tentativliste zur Nominierung für die Welterbeliste der UNESCO im Jahr 2019.
Winter 2014/2015
Berufung eines wissenschaftlichen Fachbeirats im Rahmen der Erarbeitung des Antrags zur Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes, Advisory Board
zur beratenden Begleitung des Antrags, Beratung zum außergewöhnlichen universellen Wert (OUV), Welterbeverträglichkeit und der Erörterung von Einzelmaßnahmen, Rahmenplanungen, Gutachten und Studien.
2015
Einrichtung der Koordinierungsrunde (mehrmals im Jahr)
Zum Interessensausgleich bei notwendigen Maßnahmen im Nominierungsgebiet, bestehend aus Vertretern der Eigentümer und Institutionen im Nominierungsgebiet „Stakeholder“: Land Hessen (Antragsteller), Stadt Darmstadt (Eigentümer) Privateigentümer Kernzone (Delegierte/r) Nutzer öffentlicher Gebäude (Institutionen) Organisationen (BDA, DA Architektursommer) Fördervereine Mathildenhöhe Vertreter bürgerschaftlicher Interessen.
Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft Welterbe
Zur Erarbeitung der fachlichen Inhalte für Nominierungsdossier und Managementplan durch Mitarbeiter von Städtischen Ämtern und Dienststellen sowie des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.
5. Bürgerinformationsveranstaltung
Sachstand und zeitlicher Ablauf, Information zu den Gremien: Magistratsratskommission, Advisory Board, AG Welterbe, Koordinierungsrunde.
2016
6. Bürgerinformationsveranstaltung
Als offener Informationsabend anlässlich der Fachtagung zur Künstlerkolonie Mathildenhöhe.
7. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Mobilitätskonzept, Tourismuskonzept
2017
8. Bürgerinformationsveranstaltung
Zum Masterplan, Parkpflegewerk
21.12.2018
Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Kultusministerkonferenz in Bonn
Von dort wurden die Unterlagen im Januar 2019 an das Auswärtige Amt in Berlin überstellt, welches die Unterlagen dann als den offiziellen Beitrag Deutschlands 2019 der UNESCO in Paris vorlegte. Um Welterbe zu werden, müssen bestimmte Kriterien, die von der UNESCO vorgegeben sind, erfüllt sein. Das potentielle Welterbe muss einen außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) besitzen. Zudem muss es eine Lücke in der Reihe der bereits als Welterbe benannten Stätten schließen. Nach Auffassung eines international besetzten Fachbeirates (Advisory Board) erfüllt die Künstlerkolonie auf der Mathildenhöhe diese Kriterien in vollem Umfang.
Ab Frühjahr 2019
Evaluierungsverfahren
Beginn des mehrstufigen Verfahrens durch ICOMOS International.
9. Bürgerinformationsveranstaltung
Auf dem Weg zum Welterbe: Status Quo und aktuelle Entwicklungen
10. Bürgerinformationsveranstaltung
Vorstellung der Gutachten zum Platanenhain mit OB Jochen Partsch und Stadträtin Barbara Akdeniz.
Herbst/Winter 2019
Abschlussgutachten durch ICOMOS International
Begehung und Bewertung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe Darmstadt.
Eintragung der Mathildenhöhe als UNESCO Welterbe
24. Juli 2021
Das Welterbekomitee der Kulturorganisation der Vereinten Nationen hat am 24.7.2021 in seiner 44. Sitzung (in Fuzhou, China) entschieden, die Mathildenhöhe Darmstadt als Weltkulturerbe anzuerkennen.
Bewerbungsunterlagen
Im Januar 2019 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen über das Auswärtige Amt in Berlin den offiziellen Antrag zur Aufnahme des Nominierungsgebietes "Mathildenhöhe Darmstadt" in die Welterbeliste in Paris bei der UNESCO eingereicht. Im Sommer 2019 prüfte eine Delegation den Antrag vor Ort.
Zu den entsprechenden Unterlagen gehören ein Nominierungsdossier, welches die heutige Mathildenhöhe mit all ihren Besonderheiten und schützenswerten Bestandteilen beschreibt. Die Geschichte und Entwicklung der Stätte, sowie die Echtheit und Unversehrtheit des Gesamtensembles spielen dabei eine besondere Rolle. Der außergewöhnliche universelle Wert wurde im Hinblick auf Kriterien, die die UNESCO vorgibt, genau beschrieben und in einen internationalen Vergleich gestellt. Das Nominierungsgebiet wurde neu kartiert und in seinen Grenzen festgehalten Alle Bauwerke, Außenflächen und Skulpturen in diesem Gebiet sind als schützenswertes Erbe in diesem Katalog erfasst.
Außerdem wurde neben einer umfänglichen Fotodokumentation ein Managementplan erarbeitet, der genau beschreibt, welche nachhaltigen Maßnahmen die Wissenschaftsstadt Darmstadt langfristig plant, um die Mathildenhöhe in ihrem Erscheinungsbild zu schützen und verantwortungsvoll als kulturelles Erbe für künftige Generationen zu erhalten. Er durchleuchtet alle Themen, die Einfluss auf das Ensemble haben oder in Zukunft haben könnten. Hierzu gehören unter anderem ein Parkpflegewerk, das den Umgang mit dem Platanenhain und den Außenanlagen auf der Mathildenhöhe beschreibt, sowie ein Masterplan zur baulichen Entwicklung, die ein neues Besucherzentrum auf der Ostseite integriert. Ein Tourismuskonzept erläutert Aspekte der Vermittlung und ein Mobilitätskonzept betrachtet die verkehrstechnische Entwicklung des Areals.
Das Nominierungsdossier und der Managementplan werden ergänzt durch eine Aufsatzsammlung mit allen wichtigen Dokumentationen, Gutachten und Studien, die für die Bewerbung von Bedeutung sind.
Nomination File Mathildenhöhe Darmstadt
Managementplan der Mathildenhöhe Darmstadt
Magistratsratskommission Mathildenhöhe
2013 Einrichtung der Kommission durch den Magistrat. Öffentlich tagend
Aufgabe:
Beratung über die weitere Entwicklung der Mathildenhöhe. Kontinuierliche und transparente Begleitung des Antragsverfahrens auf dem Weg zur Aufnahme der Mathildenhöhe in die Liste des UNESCO-Welterbes.
Der Kommission gehören an:
7 Mitglieder des Magistrats, 7 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, 6 sachkundige Personen entsandt von Darmstädter Institutionen.
Stabsstelle "Projektleitung Entwicklung Mathildenhöhe"
2013 Eingerichtet durch Oberbürgermeister Jochen Partsch im Dezernat I
Aufgabe:
Vorbereitung aller Angelegenheiten zur Anmeldung der „Künstlerkolonie Mathildenhöhe Darmstadt“ als UNESCO Welterbe. Leitung des Welterbebüros und Koordination der Entwicklung Mathildenhöhe.
Advisory Board/Welterbebeirat
2014 Berufung des Fachbeirates bestehend aus 10 Expertinnen/Experten aus deutschsprachigen Raum.
Aufgabe:
Beratende Begleitung des Antrags. Beratung zum außergewöhnlichen universellen Wert (OUV), zur Welterbeverträglichkeit, Erörterung von Einzelmaßnahmen (z.B. Planung des Besucherzentrums), Rahmenplanungen (z.B. Parkpflegewerk), Gutachten und Studien. Seit 2015 Durchführung von Welterbeworkshops (2x im Jahr)
Koordinierungsrunde
Seit 2015 bestehend aus Vertretern der Eigentümer und Institutionen im Nominierungsgebiet (Stakeholder)
Aufgabe:
Information über und Interessensausgleich bei notwendigen Maßnahmen im Nominierungsgebiet.
Dieser Runde gehören Vertreter folgender Gruppierungen an:
Land Hessen (Antragsteller), Stadt Darmstadt (Eigentümer), Privateigentümer in der Kernzone (Delegierte/r), Nutzer öffentlicher Gebäude (Institutionen), Fördervereine Mathildenhöhe, Vertreter der Anrainer.
Arbeitsgemeinschaft Welterbe
Seit 2015 bestehend aus Mitarbeitern von Städtischen Ämtern und Dienststellen sowie des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.
Aufgaben:
Erarbeitung der fachlichen Inhalte für Nominierungsdossier und Managementplan. Maßnahmen zu Erhalt, Pflege und Vermittlung der Welterbestätte "Mathildenhöhe Darmstadt".
Weitere Informationen zur UNESCO
Mehr zur Arbeit der UNESCO finden Sie hier: